Studie: Steuerfreie Überstundenzuschläge hätten kaum Wirkung auf Beschäftigung und Einnahmen

Studie: Steuerfreie Überstundenzuschläge hätten kaum Wirkung auf Beschäftigung und Einnahmen
Studie: Steuerfreie Überstundenzuschläge hätten kaum Wirkung auf Beschäftigung und Einnahmen

Eine neue ifo-Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Bundesregierung geplante Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen nur geringe Effekte auf Beschäftigung, Steueraufkommen und Wachstum hätte. Die Reform würde den Staat nach Schätzung der Studie zwischen 11 und 45 Millionen Euro an Einnahmen kosten. Zugleich könnten nur wenige tausend Vollzeitstellen zusätzlich entstehen, so dass die Mindereinnahmen nicht ausgeglichen würden.

Geringer Beschäftigungseffekt trotz möglicher Stellenzuwächse

Je nach Berechnungsannahme könnten durch die geplante Maßnahme zwischen 3.000 und 12.000 Vollzeitstellen entstehen. Das Volumen dieser Beschäftigungsimpulse reicht nach Einschätzung der Autoren nicht aus, um die geschätzten steuerlichen Mindereinnahmen zu kompensieren. „Unterm Strich hätte die geplante Reform kaum Effekte auf Beschäftigung, Steueraufkommen und Wachstum“, sagt ifo-Forscher Volker Meier.

Nur wenige Beschäftigte profitieren tatsächlich

Als Grund für die begrenzte Wirkung nennt die Studie die geringe Zahl der Personen, die überhaupt bezahlte Überstundenzuschläge erhalten. Für 2024 weisen die ifo-Daten aus, dass von rund 39,1 Millionen Erwerbstätigen knapp 4,4 Millionen Überstunden geleistet haben. Davon glichen 71 Prozent die Mehrarbeit über ein Arbeitszeitkonto aus. 19 Prozent arbeiteten ohne Bezahlung, und lediglich 16 Prozent der Überstunden wurden tatsächlich vergütet. Das entspricht etwa 688.000 Beschäftigten, die bezahlte Überstunden leisteten.

begrenzter Anreiz zur Mehrarbeit

Auch bei denen, die von der Befreiung profitieren könnten, erwartet die Studie nur geringe Änderungen im Arbeitsumfang. Bei den betroffenen Vollzeitbeschäftigten liegt demnach die durchschnittliche Überstundenzahl bei sieben Stunden pro Woche. Die Steuerbefreiung würde die wöchentliche Arbeitszeit im Schnitt nur um etwa eine halbe Stunde erhöhen, sagt ifo-Forscher Leander Andres. Damit bliebe der zusätzliche Anreiz für Arbeitgeber und Beschäftigte gering.

Regelungsdetails und fiskalische Folgen

Der Koalitionsvertrag 2025 von Union und SPD sieht vor, ausschließlich die Zuschläge auf die Überstundenvergütung von der Einkommensteuer freizustellen. Die reguläre Vergütung für Überstunden bleibt steuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge sollen weiterhin auf die Zuschläge erhoben werden. Außerdem wird die Reform nur für Vollzeitbeschäftigte gelten und der maximal steuerfreie Zuschlag auf 25 Prozent der normalen Stundenvergütung begrenzt.

Nach Ansicht der Studienautoren reduzieren diese Einschränkungen die mögliche Wirkung der Maßnahme zusätzlich, weil ein Großteil der geleisteten Überstunden entweder nicht vergütet wird oder bereits durch Zeitausgleich abgegolten ist. Vor diesem Hintergrund sehen die Forscher nur begrenzte positive Effekte auf Arbeitsangebot und staatliche Einnahmen.

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innodaily
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